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Als Antragstellerin, Antragsteller für sich oder andere Personen werden Sie mit einer Fülle von Fachbegriffen konfrontiert. Bei den Botschaften, Konsulaten und Einwanderungsbehörden besitzen einige gebräuchliche Wörter plötzlich andere Bedeutungen oder sind genauer definiert. Damit Sie sich in diesem Dschungel aus Begriffen zurechtfinden und Missverständnisse vermeiden, gibt es das Visum-Lexikon.
Es erhebt nicht den Anspruch, alle Wörter vollständig zu erklären. Vielmehr wird versucht, den entsprechenden Begriff ausschließlich im Hinblick auf die Visum-Vergabe zu beschreiben. Auf die weiteren Bedeutungen oder Einsätze des Wortes wird verzichtet. Das Visum-Lexikon ist eine wachsende und sich verändernde Sammlung. Sollten Sie ein wichtiges Wort vermissen oder der Meinung sein, dass ein Begriff falsch oder unvollständig erklärt wird, so teilen Sie uns das bitte mit. Wir freuen uns über Ihr Feedback und Verbesserungsvorschläge finden bei uns immer ein offenes Ohr.
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